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Patientinnen und Patienten, deren Anschluss-Reha / Heilverfahren durch die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung Bochum oder der Deutschen Rentenversicherung bewilligt wurde, erhalten die Fahrtkostenerstattung in unserem Hause.
Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt nach den Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung.
Der Auszahlungstermin und -ort wird im Rahmen des Therapieplans bekanntgegeben.