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Die Klinik Bad Oexen ist nach § 30 der Gewerbeordnung konzessioniert und beihilfefähig nach § 6 der Beihilfeverordnung.
Die Klinik erfüllt die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V und verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V.
Für sämtlich anfallende Leistungen (Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und allgemeine medizinische Betreuung incl. Therapie) wird
ein von Sozialleistungsträgern anerkannter Pauschalpflegesatz berechnet.
Es erfolgt keine Berechnung von Einzelleistungen.
Den für Ihre Indikation gültigen Pauschalpflegesatz teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit.
Grundsätzlich erfolgt die Unterbringung im Einzelzimmer.
Kostenintensive Medikamente (z.B. Chemotherapie) sowie Blutprodukte und parenterale Ernährung sind durch den Pflegesatz nicht abgedeckt und werden separat in Rechnung gestellt.
Der Rechnungsbetrag ist in voller Höhe zu Beginn der Rehabilitationsmaßnahme zu leisten. Wir empfehlen Ihnen eine Abstimmung über die Erstattungsregelung mit Ihrer Beihilfestelle oder/und Ihrer privaten Krankenversicherung vor Beginn der Maßnahme.
verfügt über Versorgungsvertrag nach § 140 a SGB V